Allgemeine Reisebedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und dem Reiseveranstalter Action Sports Travel GmbH (nachfolgend Wavetours genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.
Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern z.B. lediglich eine einzelne Reiseleistung (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Wavetours bucht oder Wavetours ausdrücklich als Reisevermittler einer Pauschalreise eines anderen Pauschalreiseveranstalters oder einzelner Reiseleistungen (z.B. Nur-Flug) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters bzw. Leistungserbringers zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende Wavetours den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Wavetours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Wavetours auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Wavetours gegenüber die Annahme des neuen Angebotes ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.
d) Wavetours weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Wavetours und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
1.2 Für eine Buchung, die nicht im elektronischen Geschäftsverkehr gebucht wird, gilt:
Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Wavetours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Wavetours dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.
1.3 Für eine Buchung, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:
a) Der Reisenden wird über den Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt bzw. in der Anwendung (App) unterrichtet.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, über die er unterrichtet wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Wavetours gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ bietet der Reisende Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen ” begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages mit Wavetours entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung).
h) Der Pauschalreisevertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Wavetours beim Reisenden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß lit. f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
2.1 Wavetours und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise in Textform übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb der 14 Tagen fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß Absatz 1 übermittelt wurde.
Sofern die im Reisepreis enthaltene Vermittlergebühr oder die im jeweiligen Angebot enthaltenen Leistungen (wie insbesondere Beförderungs- und Übernachtungsleistungen) seitens der Leistungsträger von Wavetours diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig, behält sich Wavetours das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von Wavetours vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.
2.2 Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Pauschalreise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Wavetours nicht mehr abgesagt werden kann.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, und Wavetours diese Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.4 Prämien für Versicherungen (Ziffer 14) und sonstige Auslagen wie Storno- (Ziffer 4) und Umbuchungsentgelte (Ziffer 5) sind nach Rechnungsstellung vollständig sofort zur Zahlung fällig.
2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Wavetours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Reisenden die in Ziffer 4.1 ff. geregelten Entschädigungssätze zu berechnen. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder Wavetours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von Wavetours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reisebuchung gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von Wavetours, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium (z.B. Social-Media-Kanäle) von Wavetours unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.
3.2 Im Rahmen der von Wavetours durchgeführten Busreisen wird – soweit in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung nicht abweichend angegeben - pro Person Gepäck wie folgt befördert: maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max. 20kg (Maße: max. 80x50x30cm) und ein Handgepäckstück (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind vom Reisenden beim Umsteigen sowie beim Ein- und Ausladen zu beaufsichtigen.
Wavetours empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.3.3 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Busunternehmen, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von A.S.T. nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von A.S.T. hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
3.3 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Busunternehmen, Hotels) sowie von Reisevermittlern sind von Wavetours nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von Wavetours hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
3.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Wavetours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. Wavetours hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
3.5 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Wavetours gesetzten angemessenen Frist
die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,
ohne Stornokosten vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, oder
die Teilnahme an einer von Wavetours gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung von Reiseveranstalter zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber Wavetours nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Wavetours unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
3.6 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Wavetours bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Wavetours unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Wavetours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Wavetours eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von Wavetours zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Wavetours hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Wavetours oder dem Reisevermittler bezogen auf den vereinbarten Reisepreis des betroffenen Reisenden wie folgt berechnet:
a) allgemeine Stornopauschale:
bis 150 Tage vor Reisebeginn: 0% des Reisepreises pro Person
150 Tage bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises pro Person
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises pro Person
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises pro Person
14. bis 07. Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises pro Person
ab 6. Tag vor bis zum Tag des Reisebeginns: 85% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person
b) besondere Stornopauschale –Teil 1:
Gruppenreisen, die mit Freiplätzen kalkuliert sind und oder einen Fixpreis für einen Reisebus bzw. eine Unterkunft als Leistungsbestandteil haben unterliegen besonderen abweichenden Stornopauschalen, auf die in der jeweiligen Reiseausschreibung/Angebot sowie der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.
c) besondere Stornopauschale – Teil 2:
Für Pauschalreisen mit inkludierter Unterkunft im “Seignosse Family” Camp gilt aufgrund der spezifischen Vereinbarungen mit dem Leistungsträger „Belambra“ eine von der allgemeinen Stornopauschale abweichende Stornopauschale wie folgt:
bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Unterkunftspreises pro Person
ab 29. Tag vor bzw. bis zum Tag des Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise: 95% des Unterkunftspreises pro Person
Für alle übrigen, in diesen Pauschalreisen enthaltenen Leistungen finden die allgemeinen Stornopauschalen Anwendung.
4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Wavetours nachzuweisen, dass Wavetours durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung zusteht, als die durch Wavetours verlangte.
4.5 Wavetours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Wavetours das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist Wavetours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.
4.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird von Wavetours ausdrücklich empfohlen (Ziffer 14). Diese ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und kann bei einem Rücktritt vom Reisevertrag generell nicht erstattet werden; gleiches gilt für den Anteil einer in einem Versicherungspaket enthaltenen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4.7 Ist Wavetours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn eine Vertragsübertragung auf einen Dritten zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, sofern diese Mitteilung Wavetours nicht später als 7 Tage vor Reiseantritt zugeht. Wavetours kann der Vertragsübertragung widersprechen, sofern der Ersatzteilnehmer die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende Wavetours gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.
5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unterlassener, unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
5.2 Sofern Wavetours auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn die Wavetours durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten für gebuchte Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen (z.B. bei nicht-erstattbaren Tarifen) fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern von Wavetours nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten.
5.3 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden als in 5.2 geregelt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Wavetours ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Gleiches gilt, wenn eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erfüllt, obwohl Wavetours seine vorvertraglichen Informationspflichten diesbezüglich erfüllt hat. Wavetours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch Wavetours
7.1 Wavetours kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Wavetours
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Wavetours unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Wavetours unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
7.2 Wavetours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Wavetours nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Sofern für eine Pauschalreise ausweislich der Reiseaus- bzw. Reisebeschreibung besondere Voraussetzungen durch den Reisenden erfüllt werden müssen (z.B. gesundheitliche Vorgaben), stellt ein Verstoß dagegen ein vertragswidriges Verhalten dar. Kündigt Wavetours, so behält Wavetours den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Wavetours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat Wavetours oder seinen Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Bus-Ticket, Hotel-Voucher) nicht innerhalb der von Wavetours mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige
Wavetours ist verpflichtet, die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte Wavetours dieser Pflicht nicht nachkommen, ist der Reisende berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Der Reisende ist hierfür verpflichtet, einen Reisemangel Wavetours gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Wavetours vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Wavetours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Wavetours direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von Wavetours nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Wavetours für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.
Der Vertreter von Wavetours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit Wavetours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende Wavetours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch Wavetours verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung bei Busreisen:
a) Der Reisende hat bei Busreisen Schäden an seinem Reisegepäck, einen Gepäckverlust oder eine Zustellungsverspätung seines Gepäcks unverzüglich vor Ort beim Busfahrer anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen.
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich Wavetours gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 anzuzeigen. Eine Anzeige beim Busfahrer entbindet den Reisenden jedoch nicht von der Pflicht zur diesbezüglichen Mängelanzeige bei Wavetours gemäß Ziffer 8.2.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Wavetours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Wavetours gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 Wavetours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder andere Events, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Wavetours sind. Wavetours haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Wavetours ursächlich waren.
9.3 Wavetours haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Wavetours oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Wavetours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3 Wavetours weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Wavetours nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Wavetours freiwillig daran teilnehmen, wird Wavetours die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 Wavetours unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Wavetours nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.
11.3 Wavetours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Wavetours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Wavetours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Sportkurse und -programme von Wavetours
12.1 Die von Wavetours veranstalteten Pauschalreisen setzen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit voraus. Die Teilnahme an den von Wavetours angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und körperliche Fitness des Reisenden. Es wird daher empfohlen, sich vor einer Reiseanmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen.
12.2 Während den Sportkursen und -programmen ist den Anweisungen der Sportlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Der Reisende ist zudem verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss des Reisenden ohne Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kosten für den entsprechenden Kurs oder das Programm zur Folge.
12.3 Reisende, die bei Wavetours einen Sportkurs oder ein Sportprogramm bzw. eine Pauschalreise, in der ein entsprechender Kurs oder Programm inkludiert ist, buchen, müssen über die geforderte, in der Ausschreibung bzw. vorvertraglichen Information beschriebene Erfahrung verfügen. Der zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den Reisenden auf ein für seine Kenntnisse geeigneten Sportkurs bzw. -programm umzubuchen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Wavetours findet deutsches Recht Anwendung.
13.2 Für Klagen von Wavetours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von Wavetours vereinbart. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Reiseversicherungen
Wavetours empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, einer Auslandsreise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reise-Abbruchversicherung.
15. Datenschutzhinweis
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Wavetours und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.wavetours.com/datenschutzerklaerung/ hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Wavetours angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.
Stand: 28.11.2025 / ©JD, WZ
Reiseveranstalter:
Wavetours | Action Sports Travel GmbH
Geibelweg 6
23909 Ratzeburg, Deutschland
Geschäftsführer: Jens Höper
Telefon: +49 40 254 94 331
E-Mail: office@wavetours.com
Internet: www.wavetours.com