Service: Mo – Fr 09.30-12.00 & 14.00-18.00 Uhr unter: +49 40 25494331      Shop Blog

Action Sports Travel GmbH office@wavetours.com

Top
Sicher Reisen in Zeiten von Corona - Wavetours.com
fade
8550
post-template-default,single,single-post,postid-8550,single-format-standard,mkd-core-1.2.1,mkdf-tours-1.4.1,mega-menu-main-navigation,voyage child theme-child-ver-1.0,voyage-ver-1.9,mkdf-smooth-scroll,mkdf-smooth-page-transitions,mkdf-ajax,mkdf-grid-1300,mkdf-blog-installed,mkdf-header-standard,mkdf-no-behavior,mkdf-default-mobile-header,mkdf-sticky-up-mobile-header,mkdf-dropdown-default,mkdf-dark-header,mkdf-header-style-on-scroll,mkdf-full-width-wide-menu,mkdf-fullscreen-search,mkdf-search-fade,mkdf-side-menu-slide-with-content,mkdf-width-470,mkdf-medium-title-text,wpb-js-composer js-comp-ver-7.3,vc_responsive

Sicher Reisen in Zeiten von Corona

(Stand 19.05.2022)

Let’s go surfing – safe and sound! Weiterhin hat die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter höchste Priorität. Hier halten wir euch über die gegenwärtige Lage um Covid-19 und die aktuellen Reisebestimmungen im jeweiligen Land auf dem Laufenden. Dazu stehen wir im ständigen Austausch mit unseren Partnern und den Ämtern vor Ort.

Zum Schutz eurer Gesundheit haben wir ein eigenes Hygienekonzept für jedes unserer Camps erstellt. Einen Überblick für alle Hygienekonzepte findet ihr hier:

Wie ist die aktuelle Lage in Frankreich?

Stand: 19.05.2022

Frankreich hat zum 14. März 2022 nahezu alle pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben.

Einreise nach Frankreich aus grünen Ländern / EU

  • Vollständig geimpft: kein Test
  • Genesen: positiver Testnachweis (Antigen oder PCR), älter als 11 Tage aber nicht älter als 6 Monate
  • Nicht geimpft oder genesen (Kinder ab 12 Jahre): negativer Testnachweis (Antigen nicht älter al 48 Stunden, PCR nicht älter als 72 Stunden)

Maske

  • Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Gesundheitseinrichtungen.
  • Das Tragen einer Maske wird jedoch weiterhin empfohlen.

Wie ist die aktuelle Lage in Portugal?

Stand: 19.05.2022

Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.

Ein negativer RT-PCR oder Nukleinsäureamplifikationstest (NAAT) oder ein negativer Labor Antigen-Test ist für alle Reisenden (ab 12 Jahren) auf das Festland erforderlich. Der RT-PCR/NAAT Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Labor Antigen-Test nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit.

Reisende (auch vollständig Geimpfte/Genesene) müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Für alle die mit dem Flieger zurück nach Deutschland reisen und nicht über ein Digitalen COVID-Zertifikats der EU verfügen, ist es wichtig zu wissen, dass vor Abflug nach Deutschland der Airline ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 24h) bzw. ein negativer PCR-, RT-LAMP- oder TMA-Test (nicht älter als 72h) vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden muss. Geimpfte und Genesene sind bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nur noch für zehn Tage in Quarantäne (bei Virusvariantengebiet 14 Tage auch für Geimpfte & Genesene), kann sie aber durch einen zweiten Test auf fünf Tage verkürzen (nicht bei Virusvariantengebiet).

Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.

Sicher Reisen dank des „Clean & Safe“ Hygienesiegels

Die portugiesische Tourismusbehörde hat ein eigenes Hygienesiegel „Clean&Safe“ entwickelt, welches mehr Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung von Unterkünften, die verschiedenen touristischen Dienstleistungen und Attraktionen ermöglicht. Unsere Surfcamp in Ericeira, Esmoriz und Luz/Lagos besitzen dieses Siegel bereits, damit steht einem sicheren Surftrip nach Portugal nichts mehr im Wege.

Folgende Maßnahmen gehören zu dem Hygienesiegel:

  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Schutz- und Desinfektionsmaterial (u.a. Masken, Desinfektionsmittel)
  • Informieren der Gäste über alle nötigen Maßnahmen
  • Markierungen für Sicherheitsabstände an Schlüsselstellen der Anlage
  • Erweiterte Hygienemaßnahmen, vor allem in gemeinschaftlich genutzten Räumen
  • Einhaltung von Kapazitätsbeschränkungen, z.B. in Gemeinschaftsräumen, Fahrzeugen
  • Existenz eines Notfallplans bei COVID-19 Verdachtsfällen

Vor Ort zu beachten:

Die Maskenpflicht gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis etc. und in für den Zugang und Besuch von Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen. Außerdem gelten weiterhin die allgemeine Verhaltensrichtlinien:

  • Social Distancing
  • Häufiges Händewaschen
  • Atemetikette

Wie ist die aktuelle Lage in Spanien & auf den Kanaren?

Stand: 19.05.2022

Mit Wirkung vom 20.02.2022 wird ganz Spanien inkl. Kanaren nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Bei Rückreise nach Deutschland besteht durch die Aufhebung als Hochrisikogebiet keine Quarantänepflicht mehr.

Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.

Urlauber aus Deutschland müssen bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test (PCR-, LAMP-, TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests – sog. „Schnelltest“), ein EU-Zertifikat für digitale COVID-19-Emissionen (EUDCC) (mit einem vollständigen Impfschutz oder die Genesung von einer COVID-19-Infektion, die nicht länger als 180 Tage zurückliegt) nachweist.

Seit Mittwoch, den 20. April 2022 fällt in ganz Spanien inkl. Kanaren die Maskenpflicht in Innenräumen weg. Diese muss nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeheimen/ Altersresidenzen getragen werden.

FAQ

Virusvariantengebiete vs. Hochrisikogebiete

Seit 1. August gibt es bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko anstatt drei Kategorien nur noch zwei: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Hochrisikogebiete gelten bereits ab einer 100er-Inzidenz anstatt der bisherigen 200. Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten in Quarantäne zu begeben.

Bei einen Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt eine strikte 14-tägige Absonderungspflicht. Nicht geimpfte oder nicht genesene Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann verkürzt werden, wenn die Betroffenen einen Genesenennachweis, den Impfausweis oder einen Testnachweis an die zuständige Behörde übermitteln. Nicht davon betroffen sind Personen, die durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten.

Wann kann ich von einer gebuchten Reise kostenlos zurücktreten?

Das Wavetours-Team wird euch jederzeit auf dem Laufenden halten, was eure gebuchte Reise betrifft und euch auf mögliche Reiseänderungen hinweisen. Alle Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten könnt ihr in diesem Blogbeitrag nachlesen: https://bit.ly/3cDgVVD

Für eine Komplettabsicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung. Für die Zeit während der Pandemie gibt es eine besondere Versicherung: die Corona Reiseschutzversicherung. Dabei sind folgende Fälle abgesichert: Quarantäne, Nichtbeförderung von Dienstleistern oder Erstattung nicht genutzter Leistungen.

Unser Angebot an Versicherungen findet ihr hier: https://www.wavetours.com/versicherungsinformationen/

Diese Corona-Tests werden bei Einreise akzeptiert:

Laut des Robert-Koch-Instituts (RKI) werden momentan folgende Tests akzeptiert: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie einigen weiteren Staaten und Antigen-Schnelltests aus allen Ländern, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Alle Informationen zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf Sars-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland* gibt es beim RKI.

Infos zur Quarantäneverordnung nach Reisen

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:

  • Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
  • Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet gestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das heißt: Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag beziehungsweise keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Zudem endet die Einreise-Quarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird.
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.
  • Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 10. September 2021.
  • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
  • Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
  • Weitere Infos zu den genannten Pflichten und Ausnahmen davon findet ihr hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest-einreisende

Gut zu wissen – digitaler Impfpass „CovPass“:

Um eine Corona-Impfung oder auch eine überstandene Erkrankung nachweisen zu können, ist seit dem 10. Juni 2021 ein digitaler Impfpass beziehungsweise Immunitätsnachweis erhältlich. Dank des digitalen Impfpasses „CovPass“ soll Reisen für EU-Bürger wieder einfacher und sicherer werden. Dafür hat die EU nun die technischen Voraussetzungen geschaffen. Deutschland gehört zu den ersten Ländern, die das Zertifikat ausgeben. Seit Juli wird der Digital-Pass dann auch für das grenzüberschreitende Reisen in der EU genutzt (Quelle: Tagesschau, 10.06.2021)

Falls ihr noch weitere Fragen zu eurer Reise habt, stehen wir euch gerne für Fragen zur Verfügung!

Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus und weitere Reisehinweise:

Wavetours