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Vorfahrtsregeln


Das Ziel des Wellenreitens besteht bekanntermaßen darin, parallel entlang einer Welle zu fahren. Dabei kann eine Welle immer nur von einem einzelnen Surfer befahren werden - zwei Surfer wären sich auf derselben Welle nur gegenseitig im Weg. Aus diesem Grunde gibt es auch beim Wellenreiten Vorfahrtsregeln, deren Ziel es ist, Besitzansprüche hinsichtlich Wellen zu regeln und bei deren Einhaltung die Sicherheit im Wasser weitgehend gewährleistet ist.

Die wichtigste Vorfahrtsregel lautet, dass derjenige Surfer Vorfahrt hat, der sich beim Anstarten näher am Brechungsrand befindet. Andere Surfer dürfen diese Welle danach nicht mehr anstarten, da sie weiter vom Brechungsrand entfernt sind. Startet ein anderer die Welle dennoch an, obwohl sie bereits von dem Surfer mit Vorfahrt abgeritten wird, so bezeichnet man dies als „Drop-in“. Beim Wettkampf wird ein solches Missachten der Vorfahrtsregeln mit Punktabzug bestraft, da der vorfahrtsberechtigte Mitstreiter dadurch behindert wurde. Der Punktabzug fällt so hoch aus, dass er in der Regel einer Disqualifizierung gleichkommt.

Diese Vorfahrtsregel lässt sich jedoch nur dann anwenden, wenn die Brechungsrichtung einer Welle deutlich zu erkennen ist. Starten zwei Surfer nebeneinander eine Welle an, deren Brechungsrichtung sich nicht wirklich definieren lässt, so erhält derjenige Surfer das Vorfahrtsrecht, der als erster eine eindeutig erkennbare Kurve in die von ihm bevorzugte Fahrtrichtung fährt. In diesem Fall müssen andere Surfer sich so verhalten, dass sie den Vorfahrtsberechtigten nicht bei seinem Ritt behindern. Starten zwei Surfer eine Welle gleichzeitig an, so dass sie aufeinander zufahren, sind beide für das Vermeiden eines Zusammenstoßes verantwortlich. Lässt sich der Brechungsrand eine Welle nicht eindeutig definieren, so dass man nicht bewerten kann, welcher Surfer sich in der Vorfahrtsposition befindet, erhält derjenige das Vorfahrtsrecht, der als erster zum Stehen kommt.

(Text: Daniela Cramer)






 
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