Vorfahrtsregeln
Das
Ziel des Wellenreitens besteht bekanntermaßen darin, parallel
entlang einer Welle zu fahren. Dabei kann eine Welle immer nur von
einem einzelnen Surfer befahren werden - zwei Surfer wären sich
auf derselben Welle nur gegenseitig im Weg. Aus diesem Grunde gibt es
auch beim Wellenreiten Vorfahrtsregeln, deren Ziel es ist,
Besitzansprüche hinsichtlich Wellen zu regeln und bei deren
Einhaltung die Sicherheit im Wasser weitgehend gewährleistet
ist.
Die wichtigste Vorfahrtsregel lautet, dass derjenige Surfer Vorfahrt hat, der sich beim Anstarten näher am Brechungsrand befindet. Andere Surfer dürfen diese Welle danach nicht mehr anstarten, da sie weiter vom Brechungsrand entfernt sind. Startet ein anderer die Welle dennoch an, obwohl sie bereits von dem Surfer mit Vorfahrt abgeritten wird, so bezeichnet man dies als „Drop-in“. Beim Wettkampf wird ein solches Missachten der Vorfahrtsregeln mit Punktabzug bestraft, da der vorfahrtsberechtigte Mitstreiter dadurch behindert wurde. Der Punktabzug fällt so hoch aus, dass er in der Regel einer Disqualifizierung gleichkommt.
Diese
Vorfahrtsregel lässt sich jedoch nur dann anwenden, wenn die
Brechungsrichtung einer Welle deutlich zu erkennen ist. Starten zwei
Surfer nebeneinander eine Welle an, deren Brechungsrichtung sich
nicht wirklich definieren lässt, so erhält derjenige Surfer
das Vorfahrtsrecht, der als erster eine eindeutig erkennbare Kurve in
die von ihm bevorzugte Fahrtrichtung fährt. In diesem Fall
müssen andere Surfer sich so verhalten, dass sie den
Vorfahrtsberechtigten nicht bei seinem Ritt behindern. Starten zwei
Surfer eine Welle gleichzeitig an, so dass sie aufeinander zufahren,
sind beide für das Vermeiden eines Zusammenstoßes
verantwortlich. Lässt sich der Brechungsrand eine Welle nicht
eindeutig definieren, so dass man nicht bewerten kann, welcher Surfer
sich in der Vorfahrtsposition befindet, erhält derjenige das
Vorfahrtsrecht, der als erster zum Stehen kommt.
(Text: Daniela Cramer)